Neuregelung Hamburger Hafen: Vormeldepflicht für LKW Transporte

Ab dem 30.11.2016 müssen LKW-Transporte zu den Terminals am Hamburger Hafen angemeldet werden. Die neue Regelung wurde im Rahmen des Programms Fuhre 2.0, das bereits seit 2011 an einer Transportketten-Verbesserung arbeitet, umgesetzt.

Zuverlässige Lkw Transportvormeldung

Die Transportkette soll im Hamburger Hafen systematisch verbessert werden. Vorteile soll die Transportvormeldung über die so genannte Datenschnittstelle TR02 bringen. Dabei werden die Daten für den Transport vorangemeldet und die Effizienz der Lkw-Abfertigung an den Containerterminals soll sich verbessern. Dadurch soll es für alle Teilnehmer zu einer einfacheren Planbarkeit der Transporte kommen.

Ab 30.11.2016 ist es soweit

Ab diesem Datum tritt eine Pflicht für die Voranmeldung von Transportdaten für Lkw in Kraft. Pro Lkw-Anlauf ist nur noch eine Tourenplannummer nötig. Ist keine Voranmeldung vorhanden, erfolgt keine Abfertigung der Container an den Terminals mehr.  Die Containeranmeldung bringt eine Reihe von Vorteilen mit sich, die im folgenden Punkt näher erklärt werden.

(Quelle: http://hhla.de/de/trucker-info/wie-nutze-ich-tr02.html, Stand November 2016)

Vorteile

Die neue Regelung und ihre Vorzüge im Überblick:

  • rechtzeitige Bestimmung der Auftragslage
  • zuverlässige Statusmeldungen inkl. automatische Statusupdates zur Durchführbarkeit des Transports
  • geringer Aufwand bei der manuellen Vorprüfung
  • sofortige Durchfahrt und schnellere Abfertigung für standardisierte Container

Funktionsweise der Vormeldung

Die folgende Grafik veranschaulicht die 4 Phasen der Voranmeldung. Die Spedition übergibt eine Anfrage zum Status sowie alle nötigen Transport- und Containerdaten (Phase 1). Vom Terminal aus werden diese Daten geprüft und die Durchführbarkeit abgeklärt und es gibt eine Statusinformation mit allen Abfertigungshinweisen (Phase 2). Anschließend wird durch die Spedition und den Fahrer die Transportbuchung vorgenommen (Phase 3). Vom Terminal erhält die Spedition und der Fahrer  eine Tourenplannummer (Phase 4).