Verkehrssünden werden teurer

Bußgeldkatalog: Änderungen vom Bundesrat bewilligt

Der Bundesrat hat einen Bescheid zum Thema Straßenverkehrsordnung bewilligt. Darin geht es um den Bußgeldkatalog und neu festgelegte Bußgelder für Verkehrssünder. Unter anderem werden illegale Autorennen, Telefonieren am Steuer und die Blockierung von Rettungsgassen zukünftig härter bestraft. Teilweise muss auch mit Fahrverboten gerechnet werden. Illegale Autorennen beispielsweise werden nun als Straftatbestand und nicht mehr wie zuvor als Ordnungswidrigkeit behandelt.

Blockierung der Rettungsgasse

Zukünftig soll es vermieden werden, dass bei Notfällen die Rettungsgasse blockiert ist. Nachdem es in den vergangenen Jahren jedoch immer häufiger Meldungen darüber gab und es den Rettungskräften teilweise erheblich erschwert wurde Verletzte nach Verkehrsunfällen zu versorgen, hat der Bundesrat hierauf reagiert und neue Bußgelder bewilligt.

Die Strafe wird hier drastisch erhöht, sodass Fahrzeugführer nicht wie bisher mit einem “Denkzettel“ von 20 Euro davonkommen, sondern mit mindestens 200 Euro rechnen müssen. Teilweise ist sogar ein Bußgeld von bis zu 320 Euro zu erwarten. Verschärfend hinzu kommt für den Fahrzeugführer ein Fahrverbot von einem Monat.
Ebenfalls werden Fahrer bestraft, die einem Einsatzfahrzeug nicht unverzüglich den Weg freimachen und kurzzeitig die Zufahrt blockieren. Sie erhalten ein ähnliches Bußgeld von mindestens 240 Euro zuzüglich eines Monats Fahrverbot.

Handynutzung am Steuer

Auch wird der Bußgeldkatalog wieder in Richtung der elektronischen Geräte am Steuer einmal mehr angepasst. Wer sich dabei erwischen lässt bei laufendem Motor ein Handy, Laptop oder Tablet zu bedienen muss anstatt bisher 60 Euro bald 100 Euro zahlen.

Wird bei der Nutzung zusätzlich ein Sachschaden verursacht erhöht sich das Bußgeld auf 200 Euro. Hinzu kommen dann aber auch noch zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat.

Auch interessant zu wissen: Zukünftig darf man am Steuer eines Fahrzeugs sein Gesicht nicht mehr so verdecken, dass es nicht mehr zu erkennen ist denn es tritt ebenfalls ein Verhüllungsverbot am Steuer in Kraft.